LG München I, Urteil vom 25.10.2006 - Az. 30 O 11973/05
Hausrecht des Forenbetreibers - Das Recht, Beiträge in einem Internetforum zu veröffentlichen, steht einem Nutzer nur aufgrund eines Vertrages oder einer Gestattung mit dem Bertreiber zu, denn der Betreiber kann grundsätzlich jeden Dritten von seinem Forum aufgrund seines virtuellen Hausrechts ausschließen.
BGB § 12, § 133, § 157, § 314, § 823 Abs. 1, § 858, § 862, § 903 Satz 1 Alt. 2, § 1004, GG Art. 5
Somit erteile ich in weiser Vorraussicht jetzt schon ein Virtuelles Hausverbot an alle Linkspolitischen sowie an JEDEN Staatsschnüffler!!!! Sollten Verstöße festgestellt werden, werden dieße umgehend zur Anzeige gebracht!
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